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AirBnB und Co.: Deswegen schaut das Finanzamt bei Kurzzeit-Vermietung ganz genau hin

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Viele Eigentümer wissen, dass Kosten im Zusammenhang mit einer Wohnungsvermietung steuerlich absetzbar sind. Doch was passiert, wenn die Vermietung nicht „klassisch“, sondern kurzfristig erfolgt - etwa über Plattformen wie AirBnB, bei Ferienhäusern oder bei möblierten Apartments? Die steuerlichen Spielregeln ändern sich in diesen Fällen grundlegend. In der aktuellen Folge des Podcasts „Die Steuerklärer“ sagen Petra Ackmann und Sascha Mummenhoff vom Bund der Steuerzahler Hamburg e.V., worauf Vermieter achten müssen.

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